Information zur Änderung der
Allgemeinen Preise für die Stromversorgung
Gemäß § 5, Absatz 2, der Verordnung über Allgemeine
Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden
und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem
Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung
StromGVV) vom 26.10.2006 (BGBI.I S. 2391), die zuletzt
durch Artikel 4 der Verordnung vom 14. März 2019
(BGBI.I S. 333) geändert worden ist, wird bekannt gegeben,
dass sich die Preise ab dem 01.01.2020 ändern:
Arbeitspreis 31,33 ct/kWh
Grundpreis 8,85 €/Monat
Bei einem Jahresverbrauch ab 4.000 kWh entfällt der
monatliche Grundpreis. Der Arbeitspreis beträgt dann
33,99 ct/kWh.
Die angegebenen Preise sind Bruttopreise. Sie enthalten
die Kosten für die Strombeschaffung, Netznutzung und
Messung, die Umlagen nach EEG, KWK-G, § 19 (2) Strom
NEV und § 17f EnWG (Offshore-Netzumlage), nach § 18
AbLaV (Umlage für abschaltbare Lasten) außerdem die Konzessionsabgabe,
die Stromsteuer von 2,05 ct/kWh und die
gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19%.